Arbeitssuche in Spanien

Darf ich in Spanien arbeiten?

Alle EU-Bürger haben das gleiche Recht, in Spanien zu leben und zu arbeiten wie ein Spanier und benötigen keine Arbeitserlaubnis.

Ich spreche kein Spanisch, wie stehen meine Chancen, Arbeit zu finden?

Dies kann ein großes Hindernis sein und wird Ihre Chancen einschränken. Nicht-Spanisch sprechende Personen werden jedoch in den Gebieten mit einer hohen Expat-Bevölkerung mehr Erfolg haben. In den britischen Gemeinden gibt es immer wieder Menschen, die es vorziehen, britische Handwerker wie Klempner und Schreiner einzusetzen. Dies gilt für jeden Beruf, bei dem ein gutes Verständnis und eine reibungslose Kommunikation notwendig ist, z.B. beim Friseur und anderen Dienstleistungen. Tourismus, Immobilien, Versicherungen und Finanzen eröffnen weitere Möglichkeiten.

Sind meine Qualifikationen im Vereinigten Königreich gültig?

Nach EU-Recht wird jeder Handels- oder Berufsabschluss, der in der EU erworben wurde, in Spanien anerkannt. Um Ihre Qualifikationen anerkennen zu lassen, bringen Sie Ihre Zeugnisse und Übersetzungen zum Ministerium für Sport, Bildung und Kultur in dem Bereich, in dem Sie arbeiten möchten, um die Homologation zu erhalten. Siehe die spanische Botschaft www.spanishembassyhomepage.com und das britische Konsulat in Madrid www.ukinspain.com. Für medizinische und landwirtschaftliche Qualifikationen siehe www.naric.org.uk.

Kann ich Arbeitslosengeld/Arbeitslosengeld beantragen?

Ja, Sie haben Anspruch auf dasselbe Arbeitslosengeld/Job Seekers Allowance, das Sie auch im Vereinigten Königreich erhalten würden. Sie wird von der spanischen INEM (Nationales Institut für Beschäftigung) für maximal drei Monate gezahlt. Um sich zu qualifizieren, müssen Sie sich zunächst im Vereinigten Königreich anmelden.

Werde ich Steuern zahlen müssen?

Ja, wenn Sie länger als 183 Tage in einem Kalenderjahr ansässig sind. Die spanische Einkommenssteuer ist in der Regel niedriger als in der übrigen EU. Der Steuersatz wird unter Berücksichtigung verschiedener Abzüge, einschließlich Lebenshaltungskosten und Sozialversicherungszahlungen, berechnet. Er beginnt bei 10 Prozent für die ersten viertausend Euro des zu versteuernden Einkommens und steigt bis zu 45 Prozent bei einem zu versteuernden Einkommen über fünfundvierzigtausend Euro.

Wie zahle ich Steuern?

Sie wird automatisch von Ihrem Arbeitgeber abgezogen. Sie müssen bei Ihrem örtlichen Finanzamt eine jährliche Steuererklärung abgeben.

 

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